Kunstversicherung ist Vertrauenssache
Jeder Künstler, Sammler oder Händler hat unterschiedliche Bedürfnisse. Wählen Sie hier Ihren persönlichen Bereich für eine entsprechende Beratung bzw. für Ihre Anforderungen.Restauratoren
ARTIMA® Restauratorenversicherung
bietet Versicherungsschutz gegen nahezu aller Gefahren für den eigenen Museumsbestand sowie Leihnahmen.
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Museen
ARTIMA® Museenversicherung
bietet Versicherungsschutz gegen nahezu aller Gefahren für den eigenen Museumsbestand sowie Leihnahmen.
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Ateliers
ARTIMA® Atelierversicherung
Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren für fertig gestellte und in Arbeit befindliche Kunstgegenstände.
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Galerien
ARTIMA® Galerieversicherung
Versicherungsschutz gegen nahezu aller Gefahren für Kunstgegenstände jeglicher Art, sowohl für Kommissions- und Fremdware, als auch für Kunst im eigenen Bestand.
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Sammlungen
Versicherte Sachen
Versichert sind die in der Exponatenliste des Versicherungsscheines aufgeführten Objekte.
Versicherte Gefahren und Schäden
Die Kunstversicherung bietet eine Allgefahrendeckung (All-Risk-Deckung), d.h., alle Gefahren und Schäden gelten als versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Sie leistet beispielsweise auch Ersatz bei Abhandenkommen von versicherten Gegenständen, bei Bruch oder bei Beschädigungen nahezu jeglicher Art.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind z. B. Schäden
Mitversicherte Kosten
Versicherungswert
Es gibt zwei unterschiedliche Versicherungswertregelungen, zu denen die in der Exponatenliste aufgeführten Objekte versichert werden können.
Vorsorge
Wenn im laufenden Versicherungsjahr weitere Objekte erworben werden, sind diese nach Erwerb anzumelden, da nur die Objekte versichert sind, die explizit in der Exponatenliste des Versicherungsscheines aufgeführt sind. Diese Neuanschaffungen sowie Werterhöhungen seit der letzten Bewertung sind ohne Mehrbeitrag bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer festzulegenden Summe zum deklarierten Wert versichert.
Versicherungsort
Versicherungsort ist der Ort, an dem Ihre Sammlung aufbewahrt wird. Dieser ist in der Police genannt. Bei Bedarf können auch mehrere Versicherungsorte vereinbart werden, dann besteht Versicherungsschutz an jedem dieser Orte (Freizügigkeit) bis zur vereinbarten Summe. Für Objekte, die sich vorübergehend außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes befinden, besteht eine Außenversicherung ohne Anmeldung bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme, die Ihrem Bedarf anzupassen ist, bis maximal 60 Tage weltweit.
Transporte
Weltweite Transporte sind ohne Anmeldung bis zu einer festgelegten Höhe, die Ihrem Bedarf anzupassen ist, mitversichert. Übersteigt ein Transport diese Summe, so besteht Versicherungsschutz nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Versicherer.