Kunstversicherung ist Vertrauenssache

Jeder Künstler, Sammler oder Händler hat unterschiedliche Bedürfnisse. Wählen Sie hier Ihren persönlichen Bereich für eine entsprechende Beratung bzw. für Ihre Anforderungen.



Restauratoren


Ein Restaurator sollte mit seinem speziellen Berufsrisiko professionell abgesichert sein. Die ARTIMA® Restauratorenversicherung berücksichtigt den individuellen Bedarf und bietet umfassenden Versicherungsschutz für alle zur Restaurierung überlassenen Kunstgegenstände.

ARTIMA® Restauratorenversicherung
bietet Versicherungsschutz gegen nahezu aller Gefahren für den eigenen Museumsbestand sowie Leihnahmen.

  • Allgefahrendeckung in der Werkstatt und auf Transporten
  • Geltungsbereich Deutschland, nach Abstimmung auch Erweiterung möglich
  • kurzfristige Summenerhöhung nach Absprache möglich
  • Mitversicherung von Kosten z.B. Schadenminderungskosten

Weitere sinnvolle Versicherungslösungen

  • ARTIMA® Betriebshaftpflichtversicherung für Restauratoren mit der Möglichkeit erweiterte Tätigkeits- und Obhutschäden einzuschließen
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Weitere Serviceleistungen

  • einfache Beantragung von Versicherungsschutz bis 100.000 EUR mit Kurzantrag
  • Sicherheitsberatung vor Ort
  • Meldung an THE ART LOSS REGISTER bei Abhanden kommen von Kunstgegenständen

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ARTIMA® Restauratorenversicherung



Museen


Der Kunstbestand eines Museums ist vielen Gefahren ausgesetzt. In den eigenen Ausstellungsräumen, im eigenen Depot oder als Leihgabe auf dem Transport und in fremden Ausstellungsräumen. Aber auch die Leihnahme fremder Kunstwerke erfordert einen umfassenden Versicherungsschutz.

ARTIMA® Museenversicherung
bietet Versicherungsschutz gegen nahezu aller Gefahren für den eigenen Museumsbestand sowie Leihnahmen.

  • Allgefahrendeckung
  • Schutz für Kunstwerke, die sich nur kurz (Ansicht) im Museum befinden
  • Transportversicherung „von Nagel zu Nagel“
  • Schutz für außer Haus befindliche Exponate (Fotograf, Restaurator, etc.)

Weitere sinnvolle Versicherungslösungen

  • ARTIMA® Betriebshaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Weitere Serviceleistungen

  • einfache Beantragung von Versicherungsschutz für Ausstellungen bis 100.000 EUR mit Kurzantrag
  • Sicherheitsberatung vor Ort
  • Meldung an THE ART LOSS REGISTER> bei Abhanden kommen von Kunstgegenständen

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ARTIMA® Museenversicherung



Ateliers


Bereits während ein Kunstwerk geschaffen wird, ist dieses vielen Gefahren ausgesetzt. Im Atelier, auf Transportwegen zu Ausstellungen oder auf Ausstellungen selbst kann es beschädigt bzw. zerstört werden oder abhanden kommen.

ARTIMA® Atelierversicherung
Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren für fertig gestellte und in Arbeit befindliche Kunstgegenstände.

  • Allgefahrendeckung
  • Geltungsbereich Deutschland, nach Abstimmung auch Erweiterung möglich.
  • Transportversicherung für Land- und Lufttransporte mit Ausnahme der Beförderung durch Paket- oder Kurierdienste.
  • Versicherungsort ist das Atelier und nach Vereinbarung erweiterbar auf das jeweilige Ausstellungsgebäude.

Weitere sinnvolle Versicherungslösungen

  • ARTIMA® Betriebshaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Weitere Serviceleistungen

  • einfache Beantragung von Versicherungsschutz bis 100.000 EUR mit Kurzantrag
  • Auf Wunsch erfolgt eine Sicherheitsberatung vor Ort
  • Meldung an THE ART LOSS REGISTER bei Abhanden kommen von Kunstgegenständen

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ARTIMA® Atelierversicherung



Galerien


Kunstgegenstände sind vielen Gefahren ausgesetzt. Während Ausstellungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten, Kunstmessen und Transporten können Kunstwerke beschädigt, zerstört oder gestohlen werden.

ARTIMA® Galerieversicherung
Versicherungsschutz gegen nahezu aller Gefahren für Kunstgegenstände jeglicher Art, sowohl für Kommissions- und Fremdware, als auch für Kunst im eigenen Bestand.

  • Allgefahrendeckung
  • Geltungsbereich Deutschland, nach Abstimmung auch Erweiterung möglich.
  • Transportversicherung für Land- und Lufttransporte mit Ausnahme der Beförderung durch Paket- oder Kurierdienste.
  • Versicherungsort ist das Atelier und nach Vereinbarung erweiterbar auf das jeweilige Ausstellungsgebäude.

Weitere sinnvolle Versicherungslösungen

  • ARTIMA® Betriebshaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Weitere Serviceleistungen

  • einfache Beantragung von Versicherungsschutz bis 50.000 EUR mit Kurzantrag
  • Sicherheitsberatung vor Ort
  • Meldung an THE ART LOSS REGISTER bei Abhanden kommen von Kunstgegenständen

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ARTIMA® Galerieversicherung



Sammlungen


Versicherte Sachen
Versichert sind die in der Exponatenliste des Versicherungsscheines aufgeführten Objekte.

  • Erfassung Ihrer Sammlung und Bewertung
    Es ist für unsere Kunsthistoriker selbstverständlich, eine ausführliche Katalogisierung Ihrer Arbeiten nach Object-ID- Standard vorzunehmen, diese zu bewerten und somit Klarheit bei der Bestimmung des Versicherungswertes zu schaffen.

  • Neubewertung
    Der Wert von Kunst und Kulturgut kann aufgrund sich ändern- der Marktverhältnisse steigen oder sinken. Deshalb schlagen wir bei Bedarf im Laufe der Versicherung eine an den aktuellen Entwicklungen des Kunstmarktes orientierte Neubewertung vor, die mit Ihnen abgestimmt wird. So haben Sie nicht nur die Gewissheit, optimal versichert zu sein, sondern Sie wissen immer, was Ihre Sammlung wert ist.

Versicherte Gefahren und Schäden
Die Kunstversicherung bietet eine Allgefahrendeckung (All-Risk-Deckung), d.h., alle Gefahren und Schäden gelten als versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Sie leistet beispielsweise auch Ersatz bei Abhandenkommen von versicherten Gegenständen, bei Bruch oder bei Beschädigungen nahezu jeglicher Art.

Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind z. B. Schäden

  • durch Krieg, Terrorakte, Streik, biochemische Waffen und Kernenergie, Beschlagnahme
  • durch Unterschlagung
  • durch allmähliche Einwirkungen
  • durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
  • durch Abnutzung, Verschleiß und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
  • durch Schädlinge und Ungeziefer aller Art, ausgenommen Nagetiere
  • durch Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung
  • die nicht an den Sachen selbst entstehen, insbesondere Vermögensnachteile und Haftpflichtansprüche (mittelbare Schäden)

Mitversicherte Kosten

  • Schadenminderungskosten
  • Aufräumungs-, Abbruch- und Bergungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Restaurierungskosten
  • Wiedererlangungskosten
  • Gebäudeschäden
  • Schlossänderungskosten

Versicherungswert
Es gibt zwei unterschiedliche Versicherungswertregelungen, zu denen die in der Exponatenliste aufgeführten Objekte versichert werden können.

  • Vereinbarter Wert:
    Hier wird auf Basis aktueller Marktverhältnisse durch Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein Betrag festgesetzt, der im Versicherungsfall unstreitig und verbindlich ist, solange sich das Objekt im Nachhinein nicht als Fälschung herausstellt.

  • Deklarierter Wert:
    Der deklarierte Wert ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Betrag. Der Versicherungsnehmer muss im Versicherungsfall den von ihm angegebenen Wert nach- weisen. Gelingt dies nicht, kann es unter Umständen zu einer Über- oder Unterversicherung kommen.

Vorsorge
Wenn im laufenden Versicherungsjahr weitere Objekte erworben werden, sind diese nach Erwerb anzumelden, da nur die Objekte versichert sind, die explizit in der Exponatenliste des Versicherungsscheines aufgeführt sind. Diese Neuanschaffungen sowie Werterhöhungen seit der letzten Bewertung sind ohne Mehrbeitrag bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer festzulegenden Summe zum deklarierten Wert versichert.

Versicherungsort
Versicherungsort ist der Ort, an dem Ihre Sammlung aufbewahrt wird. Dieser ist in der Police genannt. Bei Bedarf können auch mehrere Versicherungsorte vereinbart werden, dann besteht Versicherungsschutz an jedem dieser Orte (Freizügigkeit) bis zur vereinbarten Summe. Für Objekte, die sich vorübergehend außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes befinden, besteht eine Außenversicherung ohne Anmeldung bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme, die Ihrem Bedarf anzupassen ist, bis maximal 60 Tage weltweit.

Transporte
Weltweite Transporte sind ohne Anmeldung bis zu einer festgelegten Höhe, die Ihrem Bedarf anzupassen ist, mitversichert. Übersteigt ein Transport diese Summe, so besteht Versicherungsschutz nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Versicherer.